Sie wollen ein neues Gebäude errichten oder einen Altbau renovieren.
- Wann rechnet sich die energetische Sanierung?
- KFW-Zuschuss, zinsgünstiges Darlehen oder BaFa-Förderung?
- Welche Förderungen und Zuschüsse kann ich beantragen?
- Sie haben Ihre Handwerker, aber Ihnen kommen Zweifel?
- Sind die vorgeschlagenen Detaillösungen sinnvoll?
- Ist der Angebotspreis angemessen?
Wir helfen Ihnen gerne, prüfen die vorgeschlagene Ausführung, holen Alternativangebote ein und übernehmen bei Bedarf auch die Bauleitung.
Mehr als ein Drittel aller Bauschäden sind schon bei der Fertigstellung eines Bauwerkes erkennbar oder treten während des ersten Nutzungsjahres zum Vorschein.
Mängel und Fehler der Handwerklichen Leistung müssen vor den Folgegewerken kontrolliert und fachkundig geprüft werden. Als Gutachter und Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (AKBW) übernehmen wir für Sie gerne die Qualitätsicherung auf der Baustelle.
Wir achten auf die Einhaltung der allgemin anerkannten Regeln der Technik bei der Umsetzung Ihrer Baumaßnahme. Unter den anerkannten Regeln der Technik im Sinne von § 13 Abs. 1 VOB/B sind alle bautechnischen Normen zu verstehen, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und sich auch in der Baupraxis bewährt haben. (Riedl/Mansfeld in: Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 11. Aufl. 2008, Teil B § 4 Rn. 37).
Ist das Bauwerk erst einmal zur Nutzung übergeben, sind Baumängel und -schäden nur mit einem erhöhtem Aufwand und mit hohen Kosten zu beseitigen.
Wir unterstützen Sie bei der Abnahme der einzelnen Gewerke während der Bauphase und arbeiten mit Ihnen und Ihren Handwerkern zielgerichtet auf die Fertigstellung Ihres Objektes hin, so dass der Stichtag der Bauabnahme und auch der geplante Einzugstermin eingehalten werden kann.


